Empfehlungen für Arbeitnehmende

Die Lohngleichheit von Frauen und Männern ist in der Schweiz in der Verfassung verankert. Nach wie vor bestehen aber Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Frauen verdienen durchschnittlich 18 % weniger als Männer. Nur ein Teil dieses Unterschieds ist durch sogenannt objektive Faktoren (z.B. unterschiedliche Ausbildung, Arbeitserfahrung oder Jobprofil) erklärbar. Eine Lohndiskriminierung liegt dann vor, wenn Frauen und Männer in einem Betrieb für gleiche oder gleichwertige Arbeit unterschiedlich entlohnt werden.  

Als Arbeitnehmer*in haben Sie Rechte: Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann bietet die rechtlichen Grundlagen für die Durchsetzung der verfassungsmässigen Lohngleichheit. Sie dürfen weder aufgrund des Geschlechts noch aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft diskriminiert werden. Das Diskriminierungsverbot umfasst nicht nur Löhne, sondern auch andere Bereiche wie Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung.

Tipps für Ihre Lohnverhandlung

Bereiten Sie sich auf Lohnverhandlungsgespräche gut vor:

  1. Notieren Sie Ihre beruflichen Leistungen, Aufgaben, Erfolge, Stärken und Verantwortlichkeiten.
  2. Informieren Sie sich über das Lohnsystem des Betriebs und über Saläre:  Tauschen Sie sich dazu bspw. mit Personen in vergleichbarer Funktion aus.

Folgende Lohnrechner können Ihnen ebenfalls Anhaltspunkte geben:

Der Lohn bei Anstellungsbeginn ist ausschlaggebend für spätere Lohnerhöhungen im Betrieb. Bereiten Sie sich deshalb ebenso gut auf Lohnverhandlungen während eines Vorstellungsgesprächs wie während einer Anstellung vor.

Rücken Sie bei Lohnverhandlungen stets Ihre Aufgaben und Verantwortung in den Fokus. Diese sind relevant für die Höhe Ihres Lohns, nicht Ihr vorhergehendes Salär.

Bei vermuteter Lohndiskriminierung:

Eine Lohndiskriminierung müssen Sie als Arbeitnehmer*in lediglich glaubhaft machen, nicht beweisen (Beweislasterleichterung). Ihr*e Arbeitgeber*in muss dann beweisen, dass es sich nicht um eine Diskriminierung handelt.

  1. Wenn Sie den Eindruck haben, von einer Lohndiskriminierung betroffen zu sein, ist es entscheidend, die wichtigen Informationen zur Situation im Betrieb zusammenzutragen. Dokumentieren Sie Gespräche, die sie mit Vorgesetzten führen.
  2. Lassen Sie sich zum weiteren Vorgehen beraten, bspw. von der gleichstellungsverantwortlichen Person im Betrieb, der Gewerkschaft oder dem Personalverband.
  3. Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen. Sie unterstützt mit telefonischen Rechtsauskünften und vermittelt Adressen zu Rechtsberatungsstellen. Bei der Schlichtungsstelle haben Sie auch die Möglichkeit ein kostenloses Schlichtungsverfahren einzuleiten. Liegt eine Lohndiskriminierung vor, haben Sie Anspruch auf eine Anpassung des Lohns sowie eine Nachzahlung der Lohndifferenz.

Weitere Informationen

Plattform Lohngleichheit des Bundes

Gleichstellungsgesetz

Weitere Informationen und Broschüren finden Sie auf der Seite Recht und Beratung.