Broschüren

Broschüre zum Gleichstellungsgesetz

Weitere Informationen liefert auch die Broschüre «Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann». Sie informiert über die Rechte im Erwerbsleben gemäss Gleichstellungsgesetz und beschreibt das Vorgehen im Kanton Basel-Stadt im Falle einer Diskriminierung. Zudem enthält sie auch die Adressen der kantonalen Anlaufstellen und nützliche Links. Die Broschüre kann barrierefrei / nicht barrierefrei heruntergeladen oder bestellt werden.

 

 

Broschüre «Das Gleichstellungsgesetz im Gerichtsverfahren»

Herausgegeben von Karine Lempen und Roxane Sheybani.

Das Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben: von der Anstellung über den Lohn, die Weiterbildung und die Kündigung bis zur sexuellen und sexistischen Belästigung am Arbeitsplatz. Es konkretisiert den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3 BV). Das Diskriminierungsverbot gilt für das gesamte Arbeitsverhältnis und untersagt direkte und indirekte Diskriminierungen im Erwerbsleben, unabhängig davon, ob es sich um private oder öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse handelt.

Dieser Leitfaden richtet sich an juristische Fachkreise, insbesondere an Anwältinnen und Anwälte und Rechtsberatungsstellen und kann hier kostenlos heruntergeladen werden. Er soll bei der Einleitung rechtlicher Schritte nach dem Gleichstellungsgesetz unterstützen. Der Leitfaden führt die spezifischen Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes verständlich, einheitlich und übersichtlich auf und enthält hilfreiche Vorlagen für Gesprächsprotokolle und Klageanträge. Er enthält zudem auch ein Kapitel über Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität und/oder der sexuellen Orientierung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Gleichstellungsgesetz hier.