Gesetzliche Grundlagen
Die Förderung der Integration ist auf kantonaler und nationaler Ebene verankert. Der Kanton Basel-Stadt hat 2007 ein kantonales Integrationsgesetz verabschiedet. Zudem bekennt sich der Regierungsrat im Legislaturplan zur Förderung der Integration und zur Umsetzung des kantonalen Integrationsprogramms.
Gesetze und Verordnungen
Nachdem 2006 Integration als Bestandteil der Leitlinien staatlichen Handelns in die kantonale Verfassung aufgenommen wurde, traten 2008 das kantonale Integrationsgesetz und die dazugehörige Integrationsverordnung in Kraft. Das Ziel ist, ein konstruktives und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben zu fördern.
Auf nationaler Ebene regelt das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) sowie die Integrationsverordnung (VIntA) die Integration von Migrantinnen und Migranten.
Legislaturplan
Im Legislaturplan 2021-2025 bekennt sich der Regierungsrat zur Relevanz des Themas Integration. Zur Erreichung des Legislaturziels «Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken» ist das kantonale Integrationsprogramm (KIP) umzusetzen.
Weitere Informationen
- Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005
- Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung vom 18. April 2007
- Verordnung zum Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung vom 18. Dezember 2007
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)
- Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
- Legislaturplan 2021-2025 (PDF, 3.7 MB)