Sensibilisierung

Öffnung der Institutionen

Studien und Statistiken zeigen auf, dass Menschen mit Migrationshintergrund in wichtigen institutionellen Bereichen nicht repräsentiert sind oder direkten/indirekten Ausschluss erfahren. Damit gehen der Gesellschaft in den Bereichen Arbeit, Bildung, Verwaltung etc. wichtige Kapazitäten und Potenziale verloren. Die Frage nach der Repräsentation, Dienstleistungsorientierung, Verantwortung und Rechenschaftspflicht steht heute explizit im Raum.

Mit dem Projekt «Öffnung der Institutionen» setzt sich der Kanton für mehr Chancengerechtigkeit, Inklusion und institutionelle Öffnung ein. Mittels individueller Betreuung und mit Workshops wird der Aufbau von Wissen und Kapazitäten zu den Themen Vielfalt, Chancengerechtigkeit, Antirassismus und Diskriminierungsschutz begleitet. 2023 beteiligten sich 6 Institutionen an diesem Prozess. Via Stakeholder-Dialoge diskutierten die Institutionen über die Themen Chancengerechtigkeit, Inklusion und institutionelle Öffnung. Zudem sensibilisierten sie sich für die Herausforderungen und Chancen, die mit der Öffnung der Institutionen einhergehen. Das Projekt wurde von Nora Refaeil in Kooperation mit Collaboratio Helvetica organisiert und durchgeführt.

Diskriminierung in und durch Religionsgemeinschaften

Die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm beinhaltet seit 2020 auch das Verbot der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Der Umgang mit Diskriminierung jeglicher Art ist nicht nur eine Frage des Rechts, sondern vor allem auch eine Frage der Haltung. Der Runde Tisch der Religionen beider Basel hat dazu eine Empfehlung erarbeitet.

Verschiedene Formen der Diskriminierung sind Teil der Religionsgeschichte und finden sich in religiösen Texten und Überlieferungen. Für Religionsgemeinschaften stellen sich Fragen, wie etwa der Umgang mit homophoben Textpassagen aus religiösen Schriften: Dürfen solche Passagen noch verwendet werden? Was ist im Umgang damit zu beachten? Wird damit die Religionsfreiheit eingeschränkt?

In der Empfehlung werden die Hauptprinzipien dargestellt, nach denen der Umgang mit diskriminierenden Textpassagen zu beurteilen ist. Die Empfehlung steht in neun Sprachen zur Verfügung.