Partizipation

Gruppenbild der Teilnehmenden der Session im Grossratssaal

Alle in Basel-Stadt wohnhaften Personen sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und sich zugehörig fühlen. Mit der baselstädtischen Integrationspolitik will der Kanton die Möglichkeiten der Partizipation der Migrationsbevölkerung in der Gesellschaft stärken.

Migrant*innensession

Mit den Migrant*innensessionen hat der Verein Mitstimme im Raum Basel eine innovative und parteiübergreifende Plattform geschaffen, um Personen ohne Stimm- und Wahlrecht die Teilnahme am politischen Geschehen zu ermöglichen – in dieser Form einzigartig in der Schweiz.

Zur Vorbereitung auf die Session bietet der Verein Mitstimme ein breites Spektrum an Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Migrant*innen erarbeiten in Arbeitsgruppen Verbesserungsvorschläge zu gesellschaftlichen Themen in Form von politischen Vorstössen. Politikerinnen und Politiker aus Baselland und Basel-Stadt begleiten die Arbeitsgruppen.

Die Teilnehmenden präsentieren ihre Ergebnisse im Rahmen einer parlamentarischen Session. Die politischen Vorstösse werden im Plenum verabschiedet und an Vertreterinnen und Vertreter aus der lokalen Politik aus verschiedensten Parteien übergeben.

Politische Rechte

Die wichtigsten politischen Rechte, das Wahl- und Stimmrecht sowie die Initiativ- und Referendumsrechte, sind noch immer Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft vorbehalten. Zur Förderung der Chancengerechtigkeit unterstützt der Kanton Basel-Stadt die Einbürgerung von gut integrierten Personen. Die Abteilung Einbürgerung des Migrationsamts ist die erste Anlaufstelle für ausländische Staatsangehörige, die im Kanton wohnhaft sind und Schweizer/in werden wollen.

Auch Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft können mitwirken sich einbringen.

  1. Alle Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig von Nationalität oder Alter, haben das Recht, schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an jede Behörde zu richten. Sie haben Anspruch auf eine Beantwortung.
  2. Jede Person darf, unabhängig von Staatszugehörigkeit, Alter oder Wohnort, eine Petition unterschreiben.
  3. Gemäss Kantonsverfassung (§ 53) können alle Einwohnerinnen und Einwohner in Vernehmlassungsverfahren mitwirken.
  4. Die Mitwirkung im Quartier steht allen offen, wie in der Kantonsverfassung (§ 55) festgehalten: Die Quartierbevölkerung kann in Meinungs- und Entscheidungsprozesse der Behörden einbezogen werden.

Bild: František Matouš

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