Grundlagen

Mit der Projektförderung unterstützen wir zielgruppenspezifische und niederschwellige Angebote. Dadurch können Personen und Familien mit besonderem Integrationsförderbedarf erreicht werden.

Projekte, die bikantonal wirken, beurteilen und begleiten wir in enger Kooperation mit dem Fachbereich Integration Baselland. Im Kanton arbeiten wir mit Behörden, nicht-staatlichen Stellen sowie Expertinnen und Experten zusammen.

Die Projektförderung stützt sich auf folgende rechtliche Grundlagen bzw. Grundlagendokumente:

  • Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)
  • Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
  • Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Kantonales Integrationsgesetz)
  • Verordnung zum Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Kantonale Integrationsverordnung)
  • Kantonales Integrationsprogramm Basel-Stadt 2022-2023

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