Richtlinien

Kleine Kinder schauen von innen aus dem Schaufenster des Quartiertreffpunkts Makly (Copyright Mireille Lingg)

Die Richtlinien zur Projektförderung sind die Grundlage für die Prüfung der eingegebenen Projekte. Sie legen die formalen Rahmenbedingungen für eine finanzielle Unterstützung durch die Fachstelle fest.

Die «Richtlinien zur Projektförderung - Ausschreibung 2024» stehen am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung. Darin finden Sie Informationen über die Zielsetzung, die Voraussetzungen für eine Unterstützung und die Abläufe in der Projektförderung. Bitte lesen Sie die Richtlinien aufmerksam durch, bevor Sie eine finanzielle Unterstützung bei unserer Fachstelle beantragen. Nutzen Sie zusätzlich das Beratungsangebot von GGG Migration.

Einige wesentliche Punkte aus den Richtlinien sind:

Das Projekt …

  • lässt sich einem unserer Förderbereiche zuordnen,
  • ergänzt bestehende Integrationsangebote und Projekte,
  • ist öffentlich zugänglich und politisch neutral sowie nicht gewinnorientiert.

Die Projektträgerschaft ...

  • arbeitet mit den Behörden und Institutionen zusammen, die für die Projektumsetzung wichtig sind.

Richtet sich Ihr Projekt auch an Teilnehmende, die im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind? Dann prüfen Sie bitte auch eine Projekteingabe beim Fachbereich Integration in Baselland. Die beiden kantonalen Integrationsfachstellen arbeiten in der Beurteilung und im Controlling der Projekte, die über die jeweilige Kantonsgrenze hinauswirken, eng zusammen.

Projekte zur Sprachförderung werden von unserer Fachstelle nicht unterstützt. Wenden Sie sich für diese Finanzierungsgesuche bitte an die Fachstelle Erwachsenenbildung.

nach oben