Kantonales Integrationsprogramm

Seit 2014 verfügt jeder Kanton über ein Programm, in dem alle Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung gebündelt werden. Für die Koordination im Kanton Basel-Stadt ist die Fachstelle Integration und Antirassismus zuständig.

Zielsetzung und Struktur

In Ergänzung zur Integrationsförderung in den Regelstrukturen (zum Beispiel Schulen, Berufsbildungsinstitutionen und Institutionen des Gesundheitswesens) wird die Integration mit bedarfsgerechten Massnahmen gefördert. Die Regelstrukturen werden dabei unterstützt, ihren Auftrag zu erfüllen und den integrationsspezifischen Bedürfnissen der Migrationsbevölkerung gerecht zu werden.

Das KIP besteht aus den Themengebieten «Information und Beratung», «Bildung und Arbeit» sowie «Verständigung und gesellschaftliche Integration». Die Themengebiete enthalten insgesamt acht Förderbereiche, in denen Massnahmen zur Erreichung der strategischen Programmziele umgesetzt werden.

Die Massnahmen des KIP schliessen Angebotslücken und setzen dort an, wo ein besonderer Förderbedarf besteht. Sie richten sich an Personen mit Migrationsbiografie mit Bedarf an Unterstützung sowie an vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge.

Umsetzung im Kanton Basel-Stadt

Der Bund und der Kanton setzen zurzeit das Kantonale Integrationsprogramm Basel-Stadt 2024-2027 (KIP 3) um. Die Fachstelle ist dabei die kantonale Ansprechpartnerin gegenüber dem Bund. Sie koordiniert innerhalb des Kantons die Zusammenarbeit mit den Departementen, den Gemeinden und den nichtstaatlichen Akteuren.

Die Koordination der Massnahmen innerhalb der Verwaltung erfolgt unter anderem über die Interdepartementale Strategiegruppe Integration (ISI).

Neben der Fachstelle Integration und Antirassismus beteiligen sich folgende Verwaltungsstellen mit Massnahmen am KIP 3:

  • Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt: Sozialhilfe
  • Erziehungsdepartement: Fachstelle Erwachsenenbildung, Zentrum für Frühförderung
  • Finanzdepartement: Human Resources
  • Justiz- und Sicherheitsdepartement: Bevölkerungsdienste und Migration

Darüber hinaus findet eine Zusammenarbeit mit dem Appellationsgericht und vielen nichtstaatlichen Akteuren statt, beispielsweise mit GGG Migration und HEKS.