Koordination für Religionsfragen

Laut Bundesverfassung soll der Staat die religiösen Überzeugungen und die freie Religionsausübung achten und Eingriffe in diese unterlassen (Art. 15 BV), solange dadurch nicht die Grundrechte Dritter verletzt werden (Unterlassungspflicht). Neben dieser Unterlassungspflicht ist es Aufgabe des Staates, für die Einhaltung des religiösen Friedens und für die Gewährleistung der Glaubens- und Gewissensfreiheit im Rahmen der geltenden Rechtsordnung zu sorgen (Schutzpflicht). Bund und Kantone können zudem friedenssichernde Massnahmen ergreifen. Die Kantone sind zuständig für die Regelung des Verhältnisses zu den einzelnen Religionsgemeinschaften.

Rund ein Drittel der Basler Bevölkerung ist Mitglied einer der vier Gemeinschaften mit öffentlich-rechtlicher Anerkennung, namentlich der Evangelisch-reformierten Kirche, der Römisch-katholischen Kirche, der Christkatholischen Kirche oder der Israelitischen Gemeinde Basel.

Der Grosse Rat hat gemäss § 133 der Kantonsverfassung vier Religionsgemeinschaften kantonal anerkannt: die Christengemeinschaft, die Neuapostolische Kirche, die Alevitische Gemeinschaft Basel-Stadt und die Evangelisch-Lutherische Kirche Basel und Nordwestschweiz. Die kantonal anerkannten Religionsgemeinschaften sind weiterhin privatrechtlich organisiert, wie die übrigen religiösen Vereine und Stiftungen.

Aufgaben und Funktionen

Die Koordination für Religionsfragen arbeitet in beratender Funktion an der Schnittstelle von Verwaltung, Politik, Religionsgemeinschaften und Bevölkerung. Sie hat die Aufgabe, religiöse Phänomene zu verstehen und in den gesellschaftlichen Rahmen einzuordnen. In Zusammenarbeit mit Behörden, Religionsgemeinschaften und weiteren Partnerorganisationen bearbeitet sie diverse religionsrelevante Themen.

Die Kontaktpflege zu einzelnen Religionsgemeinschaften und religiösen Dachverbänden ist zentral. Der Runde Tisch der Religionen beider Basel, der von der Koordination geleitet wird, ist ein wertvolles Instrument für den Informationsaustausch, der religionsbezogene Themen aus dem Alltag der Bevölkerung angeht.

Die Koordination ist das verwaltungsinterne Kompetenzzentrum für den religiös motivierten Extremismus. Sie versucht jegliche Formen der religiösen Radikalisierung zu erkennen. Die Koordination arbeitet dabei eng mit der Anlaufstelle Radikalisierung zusammen und führt gemeinsame Schulungen durch.

Im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms leistet die Koordination finanzielle Unterstützung an diverse Projekte. Sie begleitet das Angebot «Visit a Religion!» des Interreligiösen Forum Basel IRF. Das Angebot ermöglicht Jugendgruppen, religiöse Institutionen in ihren Räumlichkeiten zu besuchen und Gespräche mit Menschen anderer Glaubensgemeinschaften zu führen. Inforel informiert unabhängig und fundiert über Religion, religiöse Gemeinschaften und weltanschauliche Vielfalt in der Region Basel. Dafür erhält die Stellen einen finanziellen Beitrag wie auch für die Koordination und Durchführung der Woche der Religionen und die Organisation des Eröffnungsanlasses.

nach oben