Bau

Für Menschen mit Behinderungen ist der hindernisfreie Zugang zu Gebäuden eine zentrale Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies betrifft öffentlich zugängliche Räume wie Schulen, Sportstätten oder Beratungsstellen, aber auch Wohngebäude und Arbeitsplätze.

Hindernisfreies Bauen ist im Behindertengleichstellungsgesetz, im Bau- und Planungsgesetz und über die SIA-Norm 500 geregelt. In Basel-Stadt können Menschen mit Behinderungen für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen die Beseitigung einer baulichen Benachteiligung beantragen.

Neu- und Umbauten

Auf dem Foto ist die Jugendherberge in Basel, St. Alban, zu sehen.

Beratung und Prüfung von Baugesuchen: Pro Infirmis Fachstelle Hindernisfreies Bauen

Baubewilligungsverfahren auf Privatparzellen: Bau- und Gastgewerbeinspektorat

Schweizer Fachstelle hindernisfreie Architektur

 

Öffentliche Bauten Basel-Stadt

Auf dem Foto ist das Museum der Kulturen in Basel abgebildet

Bau und Unterhalt der kantonalen Gebäude: Hochbau & Gebäudemanagement

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