Bau
Für Menschen mit Behinderungen ist der hindernisfreie Zugang zu Gebäuden eine zentrale Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies betrifft öffentlich zugängliche Räume wie Schulen, Sportstätten oder Beratungsstellen, aber auch Wohngebäude und Arbeitsplätze.
Hindernisfreies Bauen ist im Behindertengleichstellungsgesetz, im Bau- und Planungsgesetz und über die SIA-Norm 500 geregelt. In Basel-Stadt können Menschen mit Behinderungen für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen die Beseitigung einer baulichen Benachteiligung beantragen.
Neu- und Umbauten
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- Jugendherberge Basel (Foto: Eric Bertels)
Beratung und Prüfung von Baugesuchen: Pro Infirmis Fachstelle Hindernisfreies Bauen
Baubewilligungsverfahren auf Privatparzellen: Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Schweizer Fachstelle hindernisfreie Architektur
Öffentliche Bauten Basel-Stadt
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- Museum der Kulturen (Foto: Eric Bertels)
Bau und Unterhalt der kantonalen Gebäude: Hochbau & Gebäudemanagement