Kommunikation
Menschen mit Behinderungen sollen Zugang zu allen öffentlichen Informationen haben. Sie sollen sich in ihrer Umwelt orientieren und in der Form kommunizieren können, die sie selber wählen.
Barrierefreie Kommunikation bedeutet, mit Menschen mit Behinderungen in einer für sie verständlichen Art und Weise zu kommunizieren und die von Menschen mit Behinderungen gewählten Kommunikationsformen zu ermöglichen. Auf Anfrage müssen Behörden, Gerichte, öffentliche Institutionen oder Private, die öffentliche Leistungen anbieten, konkrete Hilfestellungen sicherstellen. Dies umfasst zum Beispiel eine Übersetzung in Gebärdensprache oder mündliche Erklärungen. Für Internetangebote gilt der eCH-Accessibility-Standard 0059.
E-Accessibility
- Foto: Manu Heim
eCH-0059 Accessibility Standard
Hilfsmittel Barrierefreiheit digitale Kommunikation
Gebärdensprache
- Foto: Schweizerischer Hörbehindertenverband Sonos
Information, Beratung und Dienste für Gehörlose und Hörbehinderte Basel: Fachstellle Bilingual
Leitfaden Gebärdensprache (PDF)
Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte: Stiftung Procom
Leichte Sprache
Leichte Sprache in 100 Sekunden (SRF)
Leitfaden Leichte Sprache (PDF)
Praxisleitfaden: Einfach surfen
Höranlagen
Informationsvideo für Menschen mit Schwerhörigkeit: Hörgeräte mit T-Spule
Schwerhörigen-Verein Nordwestschweiz: Beratung und Unterstützung
Neutrale Hörberatung: pro audito schweiz
Höranlagenregister IG Gehörlose und Hörbehinderte
Die Fachstelle Behindertenrechte wurde vom Regierungsrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Departementen und Gemeinden einen Aktionsplan Barrierefreie Kommunikation für den Kanton Basel-Stadt zu erarbeiten. Mehr Informationen zu diesem Schwerpunkt.