Kommunikation

Menschen mit Behinderungen sollen Zugang zu allen öffentlichen Informationen haben. Sie sollen sich in ihrer Umwelt orientieren und in der Form kommunizieren können, die sie selber wählen.

Barrierefreie Kommunikation bedeutet, mit Menschen mit Behinderungen in einer für sie verständlichen Art und Weise zu kommunizieren und die von Menschen mit Behinderungen gewählten Kommunikationsformen zu ermöglichen. Auf Anfrage müssen Behörden, Gerichte, öffentliche Institutionen oder Private, die öffentliche Leistungen anbieten, konkrete Hilfestellungen sicherstellen. Dies umfasst zum Beispiel eine Übersetzung in Gebärdensprache oder mündliche Erklärungen. Für Internetangebote gilt der eCH-Accessibility-Standard 0059.

Gebärdensprache

Mehrere Menschen in einem Raum die Gebärdensprache üben.

Information, Beratung und Dienste für Gehörlose und Hörbehinderte Basel: Fachstellle Bilingual

Leitfaden Gebärdensprache (PDF)

Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte: Stiftung Procom

Leichte Sprache

Ein offenes Notizbuch das auf einem Holzboden liegt. Die Seiten sind leer, ein Stift liegt bereit.

Leichte Sprache in 100 Sekunden (SRF)

Leitfaden Leichte Sprache (PDF)

Praxisleitfaden: Einfach surfen

Höranlagen

Induktive Höranlage im Saal BS
Bild: Schwerhörigen-Verein Nordwestschweiz

Informationsvideo für Menschen mit Schwerhörigkeit: Hörgeräte mit T-Spule

Schwerhörigen-Verein Nordwestschweiz: Beratung und Unterstützung

Neutrale Hörberatung: pro audito schweiz  

Höranlagenregister IG Gehörlose und Hörbehinderte

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Die Fachstelle Behindertenrechte wurde vom Regierungsrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Departementen und Gemeinden einen Aktionsplan Barrierefreie Kommunikation für den Kanton Basel-Stadt zu erarbeiten. Mehr Informationen zu diesem Schwerpunkt.