Kommunikation
Menschen mit Behinderungen sollen Zugang zu allen öffentlichen Informationen haben. Sie sollen sich in ihrer Umwelt orientieren und in der Form kommunizieren können, die sie selber wählen.
Barrierefreie Kommunikation bedeutet, mit Menschen mit Behinderungen in einer für sie verständlichen Art und Weise zu kommunizieren und die von Menschen mit Behinderungen gewählten Kommunikationsformen zu akzeptieren und zu erleichtern.
Behörden, Gerichte, öffentliche Institutionen oder Private, die öffentliche Leistungen anbieten, müssen adressat*innengerecht kommunizieren. Wünscht eine Person konkrete Hilfestellungen, ist diese sicherzustellen. Dies umfasst zum Beispiel eine Übersetzung in Gebärdensprache oder mündliche Erklärungen. Für Internetangebote gelten die eCH-Accessibility-Standards.
Gebärdensprache
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- Foto: Schweizerischer Hörbehindertenverband Sonos
Information, Beratung und Dienste für Gehörlose und Hörbehinderte Basel: Fachstellle Bilingual
Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte: Stiftung Procom
Höranlagen
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- Bild: Schwerhörigen-Verein Nordwestschweiz
Informationsvideo für Menschen mit Schwerhörigkeit: Hörgeräte mit T-Spule
Schwerhörigen-Verein Nordwestschweiz: Beratung und Unterstützung
Neutrale Hörberatung: pro audito schweiz
Höranlagenregister IG Gehörlose und Hörbehinderte