Gleichstellungsplan 2024–2027

Mit dem Gleichstellungsplan fördert und stärkt der Kanton Basel-Stadt die Gleichstellung aller Geschlechter sowie von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen. Der Plan umfasst sechs Handlungsfelder mit insgesamt 80 Massnahmen. Die Laufzeit dauert bis Ende 2027.

Gleichstellung als Querschnittsaufgabe

Der Kanton Basel-Stadt engagiert sich bereits seit vielen Jahren für die Gleichstellung. Trotz erzielter Fortschritte besteht weiterhin Handlungsbedarf. Der Gleichstellungsplan 2024–2027 greift bestehende Ungleichheiten mit gezielten Massnahmen auf und strebt nachhaltige Veränderungen in Richtung Gleichstellung an. Gleichstellung betrifft alle Lebensbereiche und ist eine Querschnittsaufgabe. Die ganze Kantonsverwaltung beteiligt sich am Gleichstellungsplan. Dadurch wird die Gleichstellungsarbeit in Basel gestärkt.

Handlungsfelder und Ziele

Der Gleichstellungsplan umfasst sechs Handlungsfelder mit insgesamt 16 Zielen. Die Handlungsfelder wurden in einem partizipativen Prozess mit der Verwaltung und der Zivilgesellschaft erarbeitet. Die Fachstelle Gleichstellung leitete und koordinierte die Erarbeitung. Der Regierungsrat hat die Handlungsfelder, Ziele und Massnahmen im Mai 2024 gutgeheissen.

Gewalt und Sicherheit

  • Ziel 1.1: Häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt bekämpfen
    Der Kanton Basel-Stadt setzt sich für die Prävention und die Bekämpfung von Häuslicher und sexualisierter Gewalt ein.
  • Ziel 1.2: Gegen Belästigung im öffentlichen Raum vorgehen
    Der Kanton Basel-Stadt schafft Voraussetzungen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum. Er überprüft eine Verstärkung seines Engagements gegen Belästigungen aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung.

Vielfalt und Antidiskriminierung

  • Ziel 2.1: Die Sichtbarkeit aller Geschlechter verstärken und die Datenbasis verbessern
    Der Kanton Basel-Stadt verstärkt die Sichtbarkeit aller Geschlechter in Politik, Kunst, Kultur und in der Öffentlichkeit. Er fördert in seinem Einflussbereich die gleichmässige Vertretung der Geschlechter und verbessert die Datengrundlage hinsichtlich des Merkmals Geschlecht.
  • Ziel 2.2: Angebote und Infrastruktur geschlechtersensibel gestalten
    Der Kanton Basel-Stadt berücksichtigt gleichstellungsrelevante Aspekte bei der Ausgestaltung seiner Dienstleistungen und Angebote. Er trägt dem Faktor Geschlecht sowohl bei staatlich durchgeführten Partizipationsprozessen als auch bei der Infrastruktur Rechnung.
  • Ziel 2.3: Beratungsangebote zu LGBTIQ-Themen und inklusive Sprache fördern
    Der Kanton Basel-Stadt fördert bedarfsgerechte Angebote zu LGBTIQ-Themen. Er setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine geschlechtergerechte, inklusive Sprache und Kommunikation ein.

Bildung, Sport und Gesundheit

  • Ziel 3.1: Diskriminierung in der Bildung abbauen und gendersensiblen Unterricht fördern
    Der Kanton Basel-Stadt setzt sich für den Abbau von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung sowie aufgrund von Mehrfachdiskriminierung in den Schulen ein. Er fördert einen gendersensiblen Unterricht.
  • Ziel 3.2: Berufswahl ohne Geschlechterstereotype fördern
    Der Kanton Basel-Stadt unterstützt Kinder und Jugendliche bei einer Berufswahl frei von Geschlechterstereotypen.
  • Ziel 3.3: Gleichstellung im Sport fördern
    Der Kanton Basel-Stadt engagiert sich für die Gleichstellung bei Sport und Bewegung. Er stellt sicher, dass alle Personen – unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung – gleichen Zugang zu seinen Sportanlagen und -angeboten haben.
  • 3.4 Ziel: Gender- und LGBTIQ-Themen in die Gesundheitspolitik integrieren
    Der Kanton Basel-Stadt integriert die Themen «Gender» und «LGBTIQ» in die Gesundheitspolitik.

Care-Arbeit

  • Ziel 4.1: Arbeitsbedingungen in der bezahlten Care-Arbeit verbessern
    Der Kanton Basel-Stadt verbessert die Arbeitsbedingungen in der bezahlten Care-Arbeit.
  • Ziel 4.2: Anerkennung der unbezahlten Care-Arbeit stärken
    Der Kanton Basel-Stadt stärkt die Anerkennung der unbezahlten Care-Arbeit und prüft Massnahmen zur sozialen Absicherung dieser Arbeit.

Erwerbsleben

  • Ziel 5.1: Vereinbarkeit von Beruf und Care-Arbeit verbessern
    Der Kanton Basel-Stadt verstärkt sein Engagement für gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und unbezahlter Care-Arbeit.
  • Ziel 5.2: Diskriminierung am Arbeitsplatz bekämpfen
    Der Kanton Basel-Stadt fördert die Gleichstellung im Erwerbsleben und setzt sich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz ein. Insbesondere fördert er die Lohngleichheit in seinem Einflussbereich.

Der Kanton als Arbeitgeber

  • Ziel 6.1: Gleichstellung in der Verwaltung sicherstellen
    Der Arbeitgeber Basel-Stadt stellt die Gleichstellung aller Mitarbeitenden unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung sicher und überprüft diese.
  • Ziel 6.2: Vereinbarkeit von Beruf und unbezahlter Care-Arbeit innerhalb der Verwaltung verbessern
    Der Arbeitgeber Basel-Stadt setzt sich für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und unbezahlter Care-Arbeit ein.
  • Ziel 6.3: Die Mitarbeitenden sensibilisieren und den Wissenstransfer fördern
    Der Arbeitgeber Kanton Basel-Stadt schult die Mitarbeitenden regelmässig in Hinblick auf potenzielle «unbewusste Wahrnehmungsverzerrungen» und fördert das Wissen zu Gleichstellungsthemen.

Die einzelnen Massnahmen finden Sie im Bericht zum Gleichstellungsplan. In diesem sind auch die Handlungsfelder detailliert beschrieben.

Erarbeitung und Umsetzung

Der Gleichstellungsplan wurde in der Kantonsverwaltung erarbeitet. Zivilgesellschaftliche Organisationen wurden in einem partizipativen Prozess einbezogen. Die Fachstelle Gleichstellung leitete und koordinierte den Erarbeitungsprozess des Gleichstellungsplans, der eine Laufzeit von vier Jahren hat. Ende der Laufzeit wird Bilanz gezogen und ein Gleichstellungsplan für die darauffolgenden Jahre 2028–2031 erarbeitet.