Recht und Beratung

Das Bundesgesetz zur Gleichstellung am Arbeitsplatz, das seit 1996 in Kraft ist, umfasst ein Diskriminierungsverbot und schliesst auch sexuelle Belästigung mit ein. Kantonale Schlichtungsstellen ermöglichen ein einfaches und kostenloses Schlichtungsverfahren.

Nicht nachvollziehbare Lohndifferenzen oder anzügliche Sprüche sind nur zwei Beispiele für die vielen Formen von Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Für Betroffene bietet die Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern eine kostenlose telefonische Erstberatung, stellt Informationen zur Verfügung und vermittelt bei Bedarf weiterführende Beratungsstellen.

  • mamaworkrights.ch

    Informationen zu Rechten von Schwangeren und Müttern finden Sie hier. Mehr

  • Sexuelle Belästigung

    Hier finden Sie verschiedene Materialien zur Vorbeugung von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz. Mehr

  • Broschüren

    Informationsbroschüren zum Gleichstellungsgesetz finden Sie hier. Mehr

  • Mit Fairness zum Erfolg

    Wir bieten Kurse zum Gleichstellungsgesetz für alle an, die eine Führungsfunktion innehaben, im Personalwesen oder im Bereich Gleichstellung tätig sind, Arbeitnehmende beraten oder gewerkschaftlich engagiert sind. Mehr

  • gleichstellungsgesetz.ch

    Auf dieser Online-Datenbank finden Sie wegweisende Fälle und Entscheide nach Gleichstellungsgesetz. Mehr

  • Beratungsstellen

    Hier finden Sie eine Auswahl an Beratungsstellen zu verschiedenen gleichstellungsrelevanten Bereichen. Mehr

  • Sprachleitfaden

    Hier finden Sie unsere Empfehlungen, Tipps und Beispiele für eine geschlechtergerechte Sprache. Mehr