Recht und Beratung

Das Bundesgesetz zur Gleichstellung am Arbeitsplatz, das seit 1996 in Kraft ist, umfasst ein Diskriminierungsverbot und schliesst auch sexuelle Belästigung mit ein. Kantonale Schlichtungsstellen ermöglichen ein einfaches und kostenloses Schlichtungsverfahren.

Nicht nachvollziehbare Lohndifferenzen oder anzügliche Sprüche sind nur zwei Beispiele für die vielen Formen von Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Für Betroffene bietet die Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern eine kostenlose telefonische Erstberatung, stellt Informationen zur Verfügung und vermittelt bei Bedarf weiterführende Beratungsstellen.