LGBTI

Neues Kantonales Gleichstellungsgesetz

Als erster Kanton in der Deutschschweiz erhält Basel-Stadt eine neue gesetzliche Grundlage, mit der die Verwaltung zusätzlich zur Gleichstellung von Frauen und Männer auch die Gleichstellung von LGBTIQ-Menschen fördern und Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung ergreifen kann. Am 10. Januar 2024 hat der Grosse Rat dem neuen Gleichstellungsgesetz zugestimmt.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

Erweiterung des Auftrags auf LGBTI-Personen

Mit dem Gesetz wird der Auftrag der Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern erweitert auf nicht-binäre, trans- und intergeschlechtliche Personen sowie auf die sexuelle Orientierung:

«§ 1: Zweck. Dieses Gesetz hat zum Zweck, die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung in Bezug auf Geschlecht und sexuelle Orientierung in allen Lebensbereichen zu fördern und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, namentlich von Frauen und Männern, sowie wegen Nichtbinarität, Transidentität oder Intergeschlechtlichkeit und der sexuellen Orientierung zu bekämpfen.»

Gleichstellung als Querschnittsaufgabe

Die bisherige Gleichstellungsarbeit wird gestärkt und als Querschnittsaufgabe aller Departemente verankert:

«§ 4. Querschnittsaufgabe. Abs. 1. Die Verwirklichung der Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe, für die jedes Departement in seinen Fachbereichen zuständig ist. Abs. 2. Der Regierungsrat legt einmal pro Legislatur die Schwerpunkte zur Förderung der Verwirklichung der Gleichstellung fest.»

Intersektionalität wird Rechnung getragen

Das neue Gesetz trägt auch der Überschneidung verschiedener Diskriminierungsformen Rechnung:

«§ 3 Allgemeiner Gleichstellungsauftrag. Abs. 3. Sie [Der Kanton, die Gemeinden und die Trägerinnen und Träger von öffentlichen Aufgaben] berücksichtigen die Risiken der intersektionalen Diskriminierung von Menschen, die neben Geschlecht und sexueller Orientierung weitere Merkmale nach §8 Abs.2 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt aufweisen.»

Stärkung des Gleichstellungsauftrags

Der bisherige Gleichstellungsauftrag für Frauen und Männer bleibt erhalten und wird durch die Verankerung als Querschnittsaufgabe mit dem neuen Gesetz gestärkt. Zudem wird mit zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen der Auftrag der Fachstelle auf den Bereich LGBTIQ erweitert.

Broschüre «WAS GILT? LGBTI - MEINE RECHTE»

Im Alltag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI) stellen sich viele rechtliche Fragen, die mit ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder der Variation ihrer Geschlechtsmerkmale zusammenhängen. 

Hier finden Sie Antworten zu rechtlichen Fragen in verschiedenen Lebensbereichen. Die Broschüre kann hier bestellt werden oder als PDF heruntergeladen werden. Zusätzlich steht Ihnen ein Dokument mit Beratungs- und Anlaufstellen im Kanton Basel-Stadt zur Verfügung. 

Beratungsstellen im Raum Basel

Auf unserer Seite «Beratungsstellen» finden Sie diverse Anlaufstellen im Raum Basel – auch bei Fragen zu Sexualität, sexueller Orientierung oder Gesundheit.

Hate Crimes

Auf den Webseiten von PinkCop und der LGBT+ Helpline finden Sie wichtige Informationen, wenn Sie aufgrund Ihrer sexuellen Orientierung oder Ihres Geschlechts Opfer von Hasskriminalität werden.