Lohngleichheit bei Staatsbeiträgen

Frauen und Männer haben gemäss der Bundesverfassung und der baselstädtischen Kantonsverfassung ein Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dieses Recht ist auch im Staatsbeitragsgesetz verankert.

Neuerungen bei Staatsbeiträgen

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen hat der Regierungsrat im Juni 2023 Massnahmen beschlossen:

  1. Institutionen, die ein Gesuch um Staatsbeiträge einreichen, legen diesem künftig eine Selbstdeklaration und einen Nachweis zur Lohngleichheit von Frauen und Männern bei.
  2. Bei Institutionen, die einen Staatsbeitrag erhalten, werden Stichkontrollen durchgeführt.

Diese Massnahmen werden umgesetzt ab einem Staatsbeitrag von mehr als

  • CHF 100'000 Franken pro Jahr bei mehrjährigen Staatsbeiträgen
  • CHF 200'000 Franken bei einmaligen Beiträgen

Bestehende Staatsbeitragsverträge sind nicht betroffen. Die Selbstdeklaration inkl. Nachweis sowie Stichkontrollen werden eingeführt für die Erneuerung bestehender Staatsbeitragsverhältnisse und für Gesuche um neue Staatsbeitragsverträge, die ab Januar 2025 in Kraft treten.