Lohngleichheit bei Staatsbeiträgen

Frauen und Männer haben gemäss der Bundesverfassung und der baselstädtischen Kantonsverfassung ein Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dieses Recht ist auch im Staatsbeitragsgesetz verankert.

Neuerungen für Staatsbeitragsempfängerinnen und -empfänger

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen hat der Regierungsrat Massnahmen beschlossen:

  1. Institutionen, die ein Gesuch um Staatsbeiträge einreichen, legen diesem künftig eine Selbstdeklaration und einen Nachweis zur Lohngleichheit von Frauen und Männern bei.
  2. Bei Institutionen, die einen Staatsbeitrag erhalten, werden Stichkontrollen durchgeführt.

Diese Massnahmen werden umgesetzt ab einem Staatsbeitrag von mehr als

  • CHF 100'000 Franken pro Jahr bei mehrjährigen Staatsbeiträgen
  • CHF 200'000 Franken bei einmaligen Beiträgen

Bestehende Staatsbeitragsverträge sind nicht betroffen. Die Selbstdeklaration inkl. Nachweis sowie Stichkontrollen werden eingeführt für die Erneuerung bestehender Staatsbeitragsverhältnisse und für Gesuche um neue Staatsbeitragsverträge, die ab Januar 2025 in Kraft treten.

Informationsveranstaltung für Institutionen am 22. Juni 2023, 14.00-16.40 Uhr

Um die Massnahmen im Detail vorzustellen, laden wir Sie gerne zu einer Online-Veranstaltung ein. Diese richtet sich an Institutionen, die Staatsbeiträge erhalten oder beantragen möchten. 

Melden Sie sich unter lohngleichheit@bs.ch mit folgenden Angaben an: 

  • Name, Vorname
  • Ihre Funktion
  • Institution/Unternehmen
  • Anzahl weibliche Mitarbeitende in der Institution/im Unternehmen
  • Anzahl männliche Mitarbeitende in der Institution/im Unternehmen
  • Telefonnummer

Anmeldeschluss: 15. Juni 2023