Lohngleichheitsanalysen nach Gleichstellungsgesetz

Betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen

Seit dem 1. Juli 2020 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab 100 Mitarbeitenden verpflichtet, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Diese wird von einer unabhängigen Stelle überprüft. Anschliessend müssen die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse den Arbeitnehmenden kommuniziert werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im öffentlich rechtlichen Sektor veröffentlichen die Ergebnisse zusätzlich; börsenkotierte Gesellschaften publizieren die Ergebnisse im Anhang der Jahresrechnung.

Für die Lohngleichheitsanalyse stellt der Bund allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern das kostenlose Standard-Analyse-Tool Logib zur Verfügung. Damit können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Lohngleichheit kostenlos selbst analysieren.