Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen

Der Kanton Basel-Stadt vergibt Aufträge nur an Unternehmen, die die Lohngleichheit einhalten. Dies ist in der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) festgehalten.

Selbstdeklaration und Nachweis

Anbietende Unternehmen, die einen Auftrag des Kantons erhalten möchten, bestätigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Sie reichen mit der Offerte folgende Dokumente ein:

  • Selbstdeklaration
  • Nachweis zur Lohngleichheit.

Die Anbietenden analysieren die Lohngleichheit im Betrieb selbständig und kostenlos mit dem Standard-Analyse-Tool Logib.

Das müssen Anbietende wissen

  1. Welche Verfahren sind betroffen?
  2. Was muss eingereicht werden?

Welche Verfahren sind betroffen?

Die Massnahmen gelten bei

  • offenen und selektiven Verfahren im Staats- und Nichtstaatsvertragsbereich,
  • Einladungsverfahren,
  • freihändigen Verfahren über dem Schwellenwert.

Alle Unternehmen füllen die Selbstdeklaration aus. Die Art des Nachweises unterscheidet sich je nach Grösse des Unternehmens.

Die Selbstdeklaration sowie den Fragenbogen / den Nachweis legen Sie der Offerte bei.

Einzureichende Dokumente

Anbietende mit 2–9 Mitarbeitenden oder Sitz / Leistung im Ausland:

  • Selbstdeklaration
  • Fragebogen

Anbietende mit 10 oder mehr Mitarbeitenden:

  • Selbstdeklaration
  • Nachweis aus einer Analyse mit Logib

Wahl des Logib-Moduls

Logib besteht aus zwei verschiedenen Modulen:

  • Modul 1 eignet sich vor allem für grosse Unternehmen.
  • Modul 2 wird bei kleineren Unternehmen und Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden eines Geschlechts eingesetzt.

Anpassungen beim Analyse-Tool Logib

Kürzlich hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) Anpassungen in Logib umgesetzt.

  • Bei Modul 1 wird auf dem Nachweis neu ein Zielwert von 2.5 Prozent ausgewiesen. Dieser Zielwert soll motivieren, unerklärte Lohndifferenzen weiter zu senken. Für das öffentliche Beschaffungswesen gilt aber weiterhin der Grenzwert von 5 Prozent.
  • Bei Modul 2 wurde ein Robustheitsmass eingeführt. Der Gesamtscore und das Robustheitsmass dürfen nicht höher als 5 («sehr hohes Risiko») sein, damit der Grenzwert im öffentlichen Beschaffungswesen eingehalten ist.

Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024

Bis zum 30. Juni 2024 können Sie bereits bestehende Nachweise bei Ausschreibungen einreichen. Ab dem 1. Juli 2024 müssen Nachweise mit der neuen Logib-Version (2024.1) erstellt werden. Dazu müssen Anbietende allerdings keine neue Analyse durchführen, sondern einzig das bestehende Datenblatt in der neuen Logib-Version einlesen. Diese erstellt unmittelbar den Nachweis, den Sie zusammen mit den übrigen Angebotsunterlagen bei der Beschaffungsstelle einreichen.

Stichkontrollen

Der Kanton führt bei Unternehmen, die einen Auftrag erhalten haben, Stichkontrollen durch.