Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen

Der Kanton Basel-Stadt vergibt seine öffentlichen Aufträge nur an Unternehmen, welche die Lohngleichheit einhalten. Dies ist im Beschaffungsgesetz des Kantons Basel-Stadt verankert.

Selbstdeklarationspflicht und Stichkontrollen im Kanton Basel-Stadt

Zur Umsetzung dieser beschaffungsrechtlichen Bestimmung führt der Kanton seit 2021 Lohngleichheitskontrollen durch. Bei Ausschreibungen im Beschaffungswesen der kantonalen Verwaltung gilt eine Selbstdeklarations- und Nachweispflicht für anbietende Unternehmen. Das heisst, Anbietende reichen zusammen mit der Offerte eine Selbstdeklaration inklusive Nachweis zur Lohngleichheit im Unternehmen ein. Zudem wird die Lohngleichheit bei Unternehmen, die einen Auftrag des Kantons Basel-Stadt erhalten haben, anhand von Stichkontrollen überprüft. Die Massnahmen gelten bei offenen und selektiven Verfahren im Staats- und Nichtstaatsvertragsbereich, bei Einladungsverfahren sowie bei freihändigen Verfahren über dem Schwellenwert.

Wichtig: Die Einführungsphase für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden ist per 1. November 2023 beendet. Ab diesem Datum gilt die Selbstdeklarations- und Nachweispflicht sowie die Möglichkeit einer Stichkontrolle für alle Unternehmen.

Weitere Informationen zu den Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen des Kantons Basel-Stadt finden Sie in folgenden Dokumenten:

Für Ausschreibungen bis zum 31. Oktober 2023 sind diese Dokumente gültig:

Für Ausschreibungen ab 1. November 2023 sind diese Dokumente gültig:

Der Kanton Basel-Stadt hat ein Beitrittsverfahren zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) eingeleitet. Das Merkblatt und die Selbstdeklaration werden beim Beitritt des Kantons Basel-Stadt aktualisiert. Die jeweils gültige Version der Dokumente finden Sie auf dieser Seite oder auf www.kfoeb.bs.ch.