Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen

Der Kanton Basel-Stadt vergibt seine öffentlichen Aufträge nur an Unternehmen, welche die Lohngleichheit einhalten. Dies ist im Beschaffungsgesetz des Kantons Basel-Stadt verankert.
Selbstdeklarationspflicht und Stichkontrollen im Kanton Basel-Stadt
Zur Umsetzung dieser beschaffungsrechtlichen Bestimmung hat der Regierungsrat beschlossen, Lohngleichheitskontrollen einzuführen: Bei Ausschreibungen seit dem 1. Mai 2021 gilt im Beschaffungswesen der kantonalen Verwaltung eine Selbstdeklarations- und Nachweispflicht für anbietende Unternehmen. Das heisst, Anbieterinnen und Anbieter reichen zusammen mit der Offerte eine Selbstdeklaration inklusive Nachweis zur Lohngleichheit im Unternehmen ein. Zudem wird die Lohngleichheit bei Unternehmen, die einen Auftrag des Kantons Basel-Stadt erhalten haben, anhand von Stichkontrollen überprüft. Die Massnahmen gelten bei offenen und selektiven Verfahren im Staats- und Nichtstaatsvertragsbereich, bei Einladungsverfahren sowie bei freihändigen Verfahren über dem Schwellenwert.
Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden ist es erst seit Kurzem möglich, die Lohngleichheit mit dem Standard-Analyse-Tool Logib zu analysieren. Für diese Unternehmen gilt deshalb eine Einführungsphase, während der auf Kontrollen verzichtet wird. Die Unternehmen haben so die Chance, sich mit Logib Modul 2 vertraut zu machen und bei Bedarf Massnahmen zu ergreifen.
Wichtig: Die Einführungsphase für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden wird verlängert. Die Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern wird in den kommenden Monaten über die reguläre Umsetzung informieren.
Weitere Informationen zu den Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen des Kantons Basel-Stadt finden Sie in folgenden Dokumenten:
Der Kanton Basel-Stadt hat ein Beitrittsverfahren zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) eingeleitet. Das Merkblatt und die Selbstdeklaration werden beim Beitritt des Kantons Basel-Stadt aktualisiert. Die jeweils gültige Version der Dokumente finden Sie auf dieser Seite oder auf www.kfoeb.bs.ch.